Meistergründungsprämie NRW
Meistergründungsprämie NRW
Einmalige Prämie für Handwerksmeister/- innen bei Gründung einer selbständigen Existenz. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss i.H.v. 7.500 EUR gewährt
Was wird gefördert?
Gefördert werden Betriebsneugründungen, Übernahmen oder tätige Beteiligungen in NRW, bei denen das Mindestfinanzierungsvolumen i.H.v. 25.000 EUR bei Vorhaben von Männern und 20.000 EUR bei Frauen beträgt und bei denen mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen wird.
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Der Antrag ist vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit über den wirtschaftlichen Berater der zuständigen Handwerkskammer bei der Landes- Gewerbeförderstelle des nordrhein- westfälischen Handwerks (LGH) e.V. einzureichen.







