Externen-Prüfung
Gesetzliche GrundlageNach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie "mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf...







