Rechtsformen der Unternehmen

Die Unternehmen in Deutschland können auf rechtlicher Ebene, auf drei unterschiedliche Weisen gegründet werden: 

• Einmanngesellschaft (Einzelunternehmen)
• Partnerschaftsgesellschaft (Personengesellschaften)
• Kapitalgesellschaft

Die Entscheidung, in welcher Rechtsform Sie Ihr Unternehmen führen wollen, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Zur Auswahl stehen Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften. Allgemein gilt: Es gibt nicht die optimale Rechtsform für ein Unternehmen. Jede Form hat Vor- und Nachteile. Was für Sie bei einer Rechtsform wichtig ist, mag für andere unwichtig sein( z.B. das geschäftliche Ansehen einer Rechtsform).
Und was heute richtig ist, mag in der Zukunft verbesserungsbedürftig sein.
Also ist die Wahl der Rechtsform situationsbedingt und kann demnach verändert werden.

Auch wenn das deutsche Handelsrecht allen ausländischen Unternehmern die Möglichkeit gibt, in allen Branchen tätig zu sein, legt das Fremdenrecht gewisse Einschränkungen fest.

Kapitalgesellschaften

Die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. Ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre haften für geschäftliche Aktivitäten- mit Ausnahme- nur in Höhe ihrer Einlage. Für größere Vorhaben spielt allerdings auch die notwendige Kapitalbeschaffung eine Rolle.

Gesellschafter bzw. Aktionäre geben Kapital, ohne dass diese aktiv an der Geschäftsführung beteiligt werden müssen. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die GmbH- Variante Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die Aktiengesellschaft (AG) und die Europäische- Aktiengesellschaft (SE).

Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Der ausschlaggebende Unterschied zwischen Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaft besteht darin, dass die entstehenden Verluste vom Eigenkapital entrichtet werden. Dementsprechend ist bei jedem Existenzgründer ein Mindestkapital vorauszusetzen. Verglichen mit einer Personengesellschaft, ist der Gründer eines Einzelunternehmens gleichzeitig auch der Leiter des Unternehmens, wobei in einer Personengesellschaft selbstverständlich auch Andere zur Wahl stehen.
Im Gegensatz zu solchen Einzelunternehmen verfügt die GbR über eine begrenzte Rechtsfähigkeit. Dies bedeutet, dass niemand die Erlaubnis besitzt, unabhängig von anderen Anteilhabern eine Entscheidung zu treffen. Also benötigt ein Handelsgeschäft die Zustimmung aller Partner.
Eine Gemeinsamkeit von Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die Tatsache, dass diese bei einem Jahreseinkommen von 24.500€ pro Person keine Körperschaftssteuer zahlen müssen. Bei beiden Rechtsformen halten sich die Betriebskosten, im Vergleich zu Kapitalgesellschaften sehr niedrig und es ist kein Mindestkapital vorausgesetzt. Als Beispiele für Personengesellschaften wären GbR, KG, OHG, PartG und GmbH&CO. KG. zu nennen.

Rechtsform ändern
Die erste Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform ist keine Entscheidung für die Ewigkeit. Die Rechtsform ist vielmehr wie ein Kleid, das je nach Bedarf getragen und auch gewechselt werden kann und sollte.

Wann sollte die Rechtsform geändert werden?

  •  Ein Einzelunternehmen ist stark gewachsen und/ oder will neue oder risikoreichere Geschäftsfelder erschließen. Es benötigt deswegen eine Rechtsform, die die persönliche Haftung des Unternehmers reduziert (z.B. GmbH).
  •  Der Partner scheidet aus einer GbR, OHG oder KG aus, die bisherige Gesellschaftsform kann nicht fortgeführt werden. Denkbar wäre ein Einzelunternehmen.
  •  Ein neuer Partner oder aber ein stiller Geldgeber soll beteiligt werden. Hierfür könnte z.B. eine GmbH oder KG in Betracht kommen.



Umsetzung und Kosten

Für einen Rechtsformwechsel sollten Sie mindestens einen Zeitraum von drei bis vier Monaten veranschlagen. Zuweilen kann der Wechsel auch länger dauern.
Typische einmalige Aufwendungen sind Kosten für Beurkundung, Beratung und Bekanntmachung. Die Kosten hängen vom Stamm- und Grundkapital des Unternehmens ab.


Quellen: 1)  Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie


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