Aktiengesellschaft (AG)


Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine kapitalbezogene Körperschaft. Sie verfolgt in der Regel wirtschaftliche Zwecke und betreibt daher ein kaufmännisches Unternehmen, für dessen Verbindlichkeiten ausschließlich das Gesellschaftsvermögen haftet.

Die AG ist eine eigene Rechtspersönlichkeit (= juristische Person)

Kleine Aktiengesellschaft (AG)

Die Kleine AG ist eine Gesellschaft mit einer kleinen Zahl von Aktionären, die für die finanzielle Grundausstattung sorgen.

Gründung
Existenzgründer haben die Möglichkeit, als alleiniger Aktionär und Vorstand eine kleine AG allein zu gründen. Sie benötigen jedoch zusätzlich drei Aufsichtsräte. Ein Mindestkapital von 50.000 Euro ist vorgeschrieben. Sie können weitere Anleger an Ihrem Vorhaben durch die Ausgabe von Aktien oder durch die Aufnahme von Kunden als Gesellschafter beteiligen.

Unternehmensführung
Bis 500 Mitarbeiter ist keine Mitbestimmung im Aufsichtsrat vorgesehen. Die Aktien der Kleinen AG werden nicht an der Börse gehandelt.

Haftung
Die Haftung der Kleinen AG gegenüber Vertragspartnern ist beschränkt bis zur Höhe des Gesellschaftsvermögens.

Ein-Personen-AG

Eine so genannte kleine Aktiengesellschaft kann auch von einer Person gegründet werden. Die Gründungsformalitäten sowie die laufenden Pflichten sind allerdings vergleichsweise aufwändig. Die Entscheidung für oder gegen diese Rechtsform sollte daher auf Basis einer intensiven Beratung mit einem Rechtsanwalt oder Notar getroffen werden.


Die Aktiengesellschaft zählt, wie die GmbH, zu den Kapitalgesellschaften. Gegenüber der GmbH kann sie folgende Vorteile bieten:

• Die Anteile lassen sich einfacher übertragen, Partner können auf diese Weise leichter beteiligt werden
• Die Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung sind größer
• Das Image ist u.U. "eindrucksvoller"
• Im Aufsichtsrat können wichtige Partner (Experten, Geschäftspartner) als Mitglieder aufgenommen werden, die dem Vorstand (Unternehmer) mit Know-how zur Verfügung stehen
• Die AG lässt sich durch einfachen Verkauf der Aktien sehr leicht übertragen und ist daher sehr nachfolgefreundlich

Es gibt allerdings auch Nachteile gegenüber einer GmbH-Gründung

• die Gründungsformalitäten sind umfangreicher
• das Grundkapital ist höher (50.000 Euro)
• ein Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern muss eingerichtet werden
• Der Vorstand (Unternehmer) ist dem Aufsichtsrat gegenüber rechenschaftspflichtig

Die folgenden Ausführung sind sehr verkürzt. Nutzen Sie daher bitte die weiterführenden Links und nehmen Sie eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar in Anspruch. Nutzen Sie auch die ausführlichen Informationen der Industrie- und Handelskammern.

Gründung
Die Satzung muss notariell beurkundet werden. Die Organe der Aktiengesellschaft, Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Aktionäre müssen bestellt werden. Der Aufsichtsrat muss aus mindestens drei Personen bestehen. Der Gründer wird vom Aufsichtsrat zum geschäftsführenden Vorstand bestellt und muss das Grundkapital von mindestens 50.000 Euro aufbringen. Diese können als Geldeinlage und unter bestimmten Bedingungen auch als Sacheinlage geleistet werden. Die Gründung der AG muss vom Vorstand, dem Aufsichtsrat und von einem Dritten, z. B. einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, geprüft werden. Die Gründungsprüfer werden vom Gericht bestellt und sind verpflichtet, einen Prüfungsbericht aufzustellen.

Grundkapital
Das Grundkapital wird in Aktien eingeteilt, entweder nach dem Nennwert (Mindestnennwert 1 Euro) oder nach Stückelung (rechnerischer Mindestnennwert ebenfalls 1 Euro). Es gibt verschiedene Aktien Vorzugsaktien können beispielsweise für den Besitzer mit einem höheren Dividendenanteil verbunden sein. Bei Namensaktien sind der AG die Namen der Aktionäre bekannt. Inhaberaktien werden dagegen anonym gehandelt. Darüber hinaus gibt es noch Stammaktien und vinkulierte Namensaktien.

Haftung
Nach Eintragung ins Handelsregister haftet das Gesellschaftsvermögen der AG in voller Höhe.

Quelle:http://www.existenzgruender.de

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