Partnergesellschaft (PartG)

Für wen und was?

  • Freie Berufe

Wie gründen?

  • Mind. 2 Gesellschafter
  • Schriftliche Partnerschaftsvertrag
  • Eintragung ins Partnerschaftsregister
  • Kein Mindestkapital


Höhe der Haftung?

Gesellschafter haften neben dem Vermögen der PartG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Nur für „Fehler in der Berufsausübung„ haftet allein derjenige, der den Fehler begangen hat.

  • Für Berufsgruppen, denen die Rechtsform der GmbH verwehrt oder zu aufwändig ist, ist die Partnergesellschaft eine attraktive Alternative zur Sozietät (GbR).
  • Für Kooperationen unterschiedlicher Freier Berufe ist diese Form geeignet.
  • Freiberufler, deren Haftung per Berufsgesetze und Verordnungen beschränkt ist, müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen.

 

Quelle:http://www.existenzgruender.de

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