MASSNAHMENPAKET FÜR UNTERNEHMEN GEGEN DIE FOLGEN DES CORONAVIRUS

Die Bundesregierung hat die Fristen zur Antragstellung für die November- und Dezemberhilfen und die Überbrückungshilfe II verlängert. Bei der November- und Dezemberhilfe endet die Antragsfrist jetzt am 30. April 2021 (statt 31. Januar bzw. 31. März). Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 kann jetzt bis 31. März 2021 beantragt werden. Ursprünglich lief die Antragsfrist bis 31. Januar 2021. Für das neue Maßnahmenpaket für Unternehmen gegen die Folgen des Coronavirus.

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